Sparen heisst Vorsorgen auf eine bestimmte Zeit.....
Die meisten der nachfolgend aufgezählten wichtigsten Angebote im Bereich der Lebensversicherungen zur freien Vorsorge (Säule 3b), können auch im Rahmen der gebundenen Vorsorge Säule 3a) abgeschlossen werden, sofern die steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.
Diese häufigste Form einer vermögensbildenden Versicherung ist eine Kombination von Alters- und Hinterbliebenen-Vorsorge, von Spar- und Todesfallrisiko-Versicherung also. Man versichert zum Beispiel ein Kapital von 80’000 CHF, das im Alter 65 mit allen Überschussanteilen ausbezahlt wird. Stirbt der Versicherte vor diesem Zeitpunkt, so wird das versicherte Kapital samt aufgelaufenen Überschussanteilen den Begünstigten sofort vergütet.
Anstelle eines Alterskapitals kann eine Altersrente versichert werden, die dem Versicherten ein lebenslanges Einkommen in vereinbarter Höhe garantiert. Altersrenten können in der Regel mit einem zusätzlichen Hinterbliebenen-Schutz kombiniert werden, indem beispielsweise eine Versicherung «auf zwei Leben» abgeschlossen wird (Weiterzahlung der vollen Rente an die Witwe) oder man vorsieht, dass alle noch nicht als Rente bezogenen einbezahlten Prämien den Begünstigten (Hinterbliebenen) unverzinst zurückerstattet werden (Rente mit Rückgewähr).
Für die Versicherung einer Altersrente ist es nie zu spät. Die mit einem bestimmten Kapital finanzierte Altersrente wird umso höher, je älter der Versicherte bei Beginn der Rente ist. Und ausserdem: die selbst finanzierten Renten werden nur mit 40 Prozent als Einkommen besteuert.