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VERSICHERUNG GEMÄSS UVG........... neu auch für Angestellte mit geringfügigen Löhnen


Der Abschluss dieser Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie vorübergehendem oder dauerndem Lohnausfall, Wegfall des Versorgers, Anfall von Kosten.

Wer schliesst die Versicherung ab?
Die Versicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

Wer ist versichert?
Versichert sind alle im Betrieb / Haushalt des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann dieser Versicherung freiwillig beitreten.

Was ist versichert?
Die Versicherung erstreckt sich für alle Personen auf Berufsunfälle. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im versicherten Betrieb mehr als 8 Stunden pro Woche beschäftigt werden, sind auch für Nichtberufsunfälle versichert.
Die Versicherungsleistungen sind im Gesetz detailliert umschrieben und umfassen:

  • Rentenleistungen im Todesfall sowie bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)
  • eine Integritäts- und eine Hilflosenentschädigung
  • ein Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • die Vergütung der Pflegeleistungen und der weiteren unfallbedingten Auslagen (Heilungs- und Transportkosten)

 

Neue Gesetzeregelung für Hausangestellte und " Putzfrau / Putzpersonal "
ab 01.01.2008

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Grundsätzlich sind auch hier von jeder Lohnzahlung Unfallversicherungsprämien abzuziehen. Die Prämien müssen jedoch nicht erhoben werden, wenn

  • ausschliesslich Arbeitnehmende beschäftigt werden, deren Lohn 2'200 Franken pro Jahr nicht übersteigt, und
  • es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Privathaushalt handelt.


Wurden unter diesen Voraussetzungen keine Prämien erhoben, sind die gesetzlichen Versicherungsleistungen an verunfallte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer von der Suva oder, sofern nicht die Suva für deren Versicherung zuständig ist, der Ersatzkasse UVG zu erbringen. Die Suva oder die Ersatzkasse erhebt, nachdem sich ein versicherter Unfall ereignet hat, vom Arbeitgeber eine Ersatzprämie. Auch hier gilt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeit im privaten Haushalt zb. Putzfrau, sind in jedem Fall gegen Unfall zu versichern!
Quelle:Merkblatt 2.04 AHV, Stand:1.Januar 2008

Broschüre Beiträge bei geringfügigen Löhnen Beiträge bei geringfügigen Löhnen...
Quelle:Merkblatt 2.04 AHV, Stand:1.Januar 2008

Broschüre was gilt als Hausdienstarbeit? was gilt als Hausdienstarbeit?
Quelle:Merkblatt 2.04 AHV, Stand:1.Januar 2008

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